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ASVG-Werte 2019 (voraussichtlich)

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Inhalt

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet.

Sie beträgt für das Jahr 2019: 1,020

ASVG-Werte (voraussichtlich) 
Geringfügigkeitsgrenze
monatlich
€ 446,81
Grenzwert für pauschalierte 
Dienstgeberabgabe
€ 670,22
Höchstbeitragsgrundlage  
täglich € 174,00
monatlich  € 5.220,00
jährlich für Sonderzahlungen  € 10.440,00
Höchstbeitragsgrundlage  
monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung € 6.090,00

Unfallversicherungsbeitrag 2019

Laut Ministerialentwurf des Sozialversicherungs-Organisationsgesetzes soll per 1.1.2019 der Unfallversicherungsbeitrag von 1,3 % auf 1,2 % gesenkt werden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 29. Oktober 2018

Bild: Alexander Raths - stock.adobe.com

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