Mit 1. März 2014 wird die Höchstgrenze für den PKW Sachbezug auf € 720,00 monatlich erhöht. Bisher lag sie bei € 600,00 monatlich.
Liegt die Privatnutzung nachweislich unter 500 km pro Monat (jährlich 6.000 km), ist ab 1. März ein Höchstbetrag von € 360,00 monatlich anzusetzen. Die Höchstgrenze für den halben Sachbezug war bisher € 300,00.
Geändert wurden allerdings nur die Höchstbeträge. Der Sachbezugswert von 1,5 % der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges bleibt gleich.
Lohnsteuer und Sozialversicherung
Hat ein Arbeitnehmer ein Firmenauto, wird sowohl die
- Beitragsgrundlage zur Sozialversicherung als auch
- die Bemessungsgrundlage der Lohnsteuer
um einen Sachbezug erhöht.
Die Bewertung für die Lohnsteuer ist auch maßgeblich für die Sozialversicherung. Die Erhöhung gilt daher sowohl für die Lohnsteuer als auch für die Sozialversicherungsbeiträge.
In Kraft treten der neuen Regelung
Die geänderte Verordnung ist anzuwenden
- bei Veranlagung: erstmals für das Kalenderjahr 2014 für Zeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
- Einkommensteuer (Lohnsteuer) Abzug: erstmals für Lohnzahlungszeiträume, die nach dem 28. Februar 2014 enden.
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Stand: 24. Februar 2014
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