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Was ist bei den Einkommensteuervorauszahlungen bis 30.9. zu beachten?

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.

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Vorauszahlungen herabsetzen

Für die Einkommensteuervorauszahlung des laufenden Jahres kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.

Anspruchsverzinsung für Nachzahlungen des Jahres 2020

Ab 1.10. beginnt üblicherweise die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Wenn eine Einkommensteuernachzahlung droht, wäre eine Anzahlung auf die Steuerzahlung zu leisten, um der Verzinsung zu entgehen.

Das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 sieht aber vor, dass von einer Vorschreibung von Anspruchszinsen des Veranlagungsjahres 2020 abzusehen ist.

Stand: 30. August 2021

Bild: wladimir1804 - stock.adobe.com

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